Datenschutz sowie AGB für Personalberatungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, die bei der Vermittlung von Personal an ein Unternehmen der a. hartrodt Gruppe (nachstehend „a. hartrodt“ genannt) durch „Personalberatung“ gelten. Der Vertrag zwischen a. hartrodt und der Personalberatung kommt nur durch Annahme dieser AGB zustande. Mit dem Einreichen von Kandidatendossiers über das Bewerbermanagementtool durch den Personalberater erkennt der Personalberater diese AGB vollumfänglich an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalberatung, auch früher vereinbarte oder solche, auf die in späterer Korrespondenz verwiesen wird, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter https://jobs.hartrodt.com/datenschutz-personalberatung.html publiziert.

2. Leistungsumfang

Die Leistungen der Personalberatung umfassen sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal. Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht der Personalberatung kein exklusives Vermittlungsrecht. a. hartrodt steht es frei, in Bezug auf die vakante Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personaldberatungen zu einzuschalten.

Die Personalberatung hat die vorgeschlagenen Kandidaten mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (mindestens eine Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, den Gehaltswunsch und relevante Zeugnisse) an a. hartrodt sendet. Zusätzliche Leistungen der Personalberatung, wie beispielsweise spezielle Suchaufträge, inserieren in Print- oder Online-Medien, erweitere Selektionsmittel wie Assessments, Persönlichkeitsanalysen und Gutachten, sowie das Einholen von Arbeitsbewilligungen etc. bedürfen einer separaten Vereinbarung mit a. hartrodt. Der Abschluss entsprechenden separaten Vereinbarung ist Voraussetzung für die Vergütung solcher Leistungen; ohne eine entsprechende Vereinbarung ist die Vergütung solcher Leistungen ausgeschlossen.

Sofern ein Dossier auf die gleiche Stelle von mehreren Personalberater oder vom Personalberater und dem Kandidaten selbst eingeht, ist der zeitlich erste Eingang maßgebend.

3. Pflichten der Personalberatung

Die Personalvermittlung erfolgt auf Basis von Erfolgshonoraren und verleiht der Personalberatung kein exklusives Vermittlungsrecht. a. hartrodt ist berechtigt, jederzeit und insbesondere auch in Bezug auf eine konkret betroffene Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personaldienstleister beizuziehen.

a. hartrodt ist berechtigt, die ihr von der Personalberatung zur Verfügung gestellten Dossiers eingehend zu prüfen und auszuwerten sowie dieses innerhalb der a. hartrodt Gruppe in den Auswahlprozess involvierten Personen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Bevor eine Personalberatung das erste Mal ein Profil an a. hartrodt versendet, ist diese angehalten, per E-Mail seine ABGs/Vermittlungskonditionen an recruiting.de@hartrodt.com zu senden. 

4. Ansprechperson

Primärer Kontakt für die Personalberatung ist die Personalabteilung. Diese kann unter recruiting.de@hartrodt.com kontaktiert werden.

Die Personalberatung stellt das Bewerbungsdossier mittels Online-Tool a. hartrodt zur Verfügung. Die verantwortliche HR Fachperson wird die Prüfung vornehmen und wieder mit dem Personaldienstleister in Kontakt treten.

5. Vermittlungsgebühr / Konditionen

Die Höhe der Vermittlungsgebühr obliegt der individuellen Vertragsvereinbarungen.

a. hartrodt schuldet der Personalberatung die Vermittlungsgebühr nur dann, wenn es zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen a. hartrodt und dem durch die Personalberatung für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten kommt. Kommt es zu keinem Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen a. hartrodt und dem Kandidaten, schuldet a. hartrodt der Personalberatung keine Vermittlungsgebühr. Keine Vermittlungsgebühr ist außerdem geschuldet, wenn sich ein Kandidat selber oder vorgängig durch einen andere Personalberatung bei a. hartrodt bewirbt.

Kandidaten gelten ausschließlich als vorgeschlagen, wenn das Bewerbungsdossier über das a. hartrodt Bewerbungsportal eingereicht wurde. Per E-Mail vorgeschlagene Profile gelten nicht als von der Personalberatung vorgeschlagen und werden nicht verarbeitet.

Bis zum Beginn des Arbeitsvertrages des Kandidaten können sich a. hartrodt oder die Personalberatung jederzeit ohne finanzielle Folgen, insbesondere ohne Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr, vom Personalvermittlungsgeschäft zurückziehen.
Mit der erfolgreichen Vermittlung und Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen a. hartrodt und dem von der Personalberatung für die betreffende Stelle vorgeschlagenen Kandidaten, verpflichtet sich a. hartrodt zur Bezahlung der im Voraus festgelegten Vermittlungsprämie. Die Vermittlungsprämie basiert auf dem Bruttojahresgehalt gemäß Arbeitsvertrag.

6. Erfolgsgarantie: Rückerstattungsfälle

Kündigt der Kandidat nach Vertragsunterzeichnung vor Stellenantritt, ist die Personalberatung verpflichtet die Vermittlungsprämie vollumfänglich zurückzuerstatten oder alternativ die Stelle unentgeltlich nachzubesetzen. Sofern mit der Personalberatung eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat diese Bestand.

7. Kundenschutz / Abwerbeverbot

Die Personalberatung verpflichtet sich, keine durch ihn an die a. hartrodt vermittelten Kandidaten erneut direkt anzusprechen, um ihnen eine andere Stelle zu offerieren, solange diese mit a. hartrodt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

8. Datenschutz

Die Personalberatung verpflichtet sich zu absoluter Diskretion. Jegliche im Rahmen der Stellenvermittlung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über a. hartrodt dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung weitergeleitet werden.

9. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschen Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Personalberatung und a. hartrodt ist Hamburg.

 

Hamburg, Dezember 2024