Datenschutz sowie AGB für Personalberater

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, die bei der Vermittlung von Personal an ein Unternehmen der a. hartrodt Gruppe (nachstehend „a. hartrodt“ genannt) durch „Personalberater“ gelten. Der Vertrag zwischen a. hartrodt und dem Personalberater kommt nur durch Annahme dieser AGB zustande. Mit dem Einreichen von Kandidatendossiers über das Bewerbermanagementtool durch den Personalberater erkennt der Personalberater diese AGB vollumfänglich an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Personaldienstleisters, auch früher vereinbarte oder solche, auf die in späterer Korrespondenz verwiesen wird, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter https://jobs.hartrodt.com/datenschutz-personalberatung.html. publiziert und steht dort dem Personaldienstleister zum Download bereit.

2. Leistungsumfang

Die Leistungen des Personaldienstleisters umfassen sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Selektion und Rekrutierung von Führungs- und Fachpersonal. Die Personalvermittlung erfolgt auf Erfolgsbasis und verleiht dem Personaldienstleister kein exklusives Vermittlungsrecht. a. hartrodt steht es frei, in Bezug auf die vakante Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personaldienstleister zu einzuschalten.
Der Personaldienstleister hat die vorgeschlagenen Kandidaten mindestens einmal in einem persönlichen Gespräch auf Eignung geprüft, bevor er ein komplettes Dossier (mindestens eine Kopie des vom Kandidaten verfassten Lebenslaufs, den Gehaltswunsch und relevante Zeugnisse) an a. hartrodt sendet. Zusätzliche Leistungen des Personaldienstleisters, wie beispielsweise spezielle Suchaufträge, inserieren in Print- oder Online-Medien, erweitere Selektionsmittel wie Assessments, Persönlichkeitsanalysen und Gutachten, sowie das Einholen von Arbeitsbewilligungen etc. bedürfen einer separaten Vereinbarung mit a. hartrodt. Der Abschluss entsprechenden separaten Vereinbarung ist Voraussetzung für die Vergütung solcher Leistungen; ohne eine entsprechende Vereinbarung ist die Vergütung solcher Leistungen ausgeschlossen.

Sofern ein Dossier auf die gleiche Stelle von mehreren Personalberater oder vom Personalberater und dem Kandidaten selbst eingeht, ist der zeitlich erste Eingang maßgebend.

3. Pflichten des Personalberaters

Die Personalvermittlung erfolgt auf Basis von Erfolgshonoraren und verleiht dem Personaldienstleister kein exklusives Vermittlungsrecht. a. hartrodt ist berechtigt, jederzeit und insbesondere auch in Bezug auf eine konkret betroffene Stelle selbständig tätig zu werden und andere Personaldienstleister beizuziehen.
a. hartrodt ist berechtigt, die ihr vom Personaldienstleister zur Verfügung gestellten Dossiers eingehend zu prüfen und auszuwerten sowie dieses innerhalb der a. hartrodt Gruppe in den Auswahlprozess involvierten Personen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Bevor ein Personaldienstleister das erste Mal ein Profil an a. hartrodt versendet, ist dieser angehalten, per E-Mail seine ABGs/Vermittlungskonditionen an recruiting.de@hartrodt.com zu senden. Bei Fragen kann Ida Kieckhefen unter der Nummer +4940 2390 1707 kontaktiert werden.

4. Ansprechpartner

Primärer Ansprechpartner für den Personaldienstleister sowohl telefonisch als auch schriftlich ist die im Stelleninserat aufgeführte Kontaktperson.
Der Personaldienstleister stellt das Bewerbungsdossier mittels Online-Tool a. hartrodt zur Verfügung. Die verantwortliche HR Fachperson wird die Prüfung vornehmen und wieder mit dem Personaldienstleister in Kontakt treten.

5. Vermittlungsgebühr / Konditionen

Die Höhe der Vermittlungsgebühr obliegt der individuellen Vertragsvereinbarungen.

a. hartrodt schuldet dem Personalberater die Vermittlungsgebühr nur dann, wenn es zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zwischen a. hartrodt und dem durch den Personalberater für die ausgeschriebene Stelle rekrutierten Kandidaten kommt. Kommt es zu keinem Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen a. hartrodt und dem Kandidaten, schuldet a. hartrodt dem Personalberater keine Vermittlungsgebühr. Keine Vermittlungsgebühr ist außerdem geschuldet, wenn sich ein Kandidat selber oder vorgängig durch einen anderen Personalberater bei a. hartrodt bewirbt.
Bis zum Beginn des Arbeitsvertrages des Kandidaten können sich a. hartrodt oder der Personalberater jederzeit ohne finanzielle Folgen, insbesondere ohne Anspruch auf eine Vermittlungsgebühr, vom Personalvermittlungsgeschäft zurückziehen.
Mit der erfolgreichen Vermittlung und Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen a. hartrodt und dem vom Personalberater für die betreffende Stelle vorgeschlagenen Kandidaten, verpflichtet sich a. hartrodt zur Bezahlung der im Voraus festgelegten Vermittlungsprämie. Die Vermittlungsprämie basiert auf dem Bruttojahresgehalt gemäß Arbeitsvertrag.

6. Erfolgsgarantie: Rückerstattungsfälle

Kündigt der Kandidat nach Vertragsunterzeichnung vor Stellenantritt, ist der Personaldienstleister verpflichtet die Vermittlungsprämie vollumfänglich zurückzuerstatten oder alternativ die Stelle unentgeltlich nachzubesetzen. Sofern mit dem Personaldienstleister eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, hat diese Bestand.

7. Kundenschutz / Abwerbeverbot

Der Personaldienstleister verpflichtet sich, keine durch ihn an die a. hartrodt vermittelten Kandidaten erneut direkt anzusprechen, um ihnen eine andere Stelle zu offerieren, solange diese mit a. hartrodt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

8. Datenschutz

Der Personalberater verpflichtet sich zu absoluter Diskretion. Jegliche im Rahmen der Stellenvermittlung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen über a. hartrodt dürfen nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung weitergeleitet werden.

9. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschen Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Personaldienstleister und a. hartrodt ist Hamburg.

 

Hamburg, August 2023